Anfang des Jahres hatte Bundesminister Robert Habeck ein umfangreiches Osterpaket mit zahlreichen Klimaschutzmaßnahmen angekündigt – darunter auch eine EEG-Novelle. Jetzt hat die Bundesregierung den Entwurf für das EEG 2023 und weitere Änderungen im Energierecht beschlossen. Unter anderem soll die EEG-Umlage durch eine Haushaltsfinanzierung abgelöst werden. Daneben werden die Ziele und Ausbaupfade angepasst. Die Erneuerbaren sollen künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Bei der Solarenergie sind zahlreiche Neuerungen geplant, doch auch für Wasserstoff und Windenergie ändern sich Regelungen.
Auch diesmal wollen wir mit unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2023“ die Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive begleiten. Gemeinsam mit Ihnen vertiefen wir jeden Donnerstagmorgen in fünfundvierzig Minuten einen Aspekt aus dem Gesetzentwurf. Wir stellen Ihnen die Regelungen vor, ordnen sie für Sie ein und erläutern die (europa-)rechtlichen Hintergründe.
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