Gemeindliche Standort-Planung für Mobilfunkmasten mit Ausweisung von Positivflächen

Sehr geehrter Herr Sienerth, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs (§15 Abs. 3 BauGB) der Deutschen Funkturm GmbH zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und Technikcontainer auf dem Grundstück Gleißentalstraße (Fl.Nr. 418 Gemarktung Dingharting). Zugleich beantrage ich einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung von Positivflächen.

Die Kosten sind schwer ermittelbar. Diese könnten aus dem für die Bauleitplanung bereitgestellten Haushaltsansatz gedeckt werden.

Mit feundlichen Grüßen

Sabine Hüttenkofer

 

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