Antrag auf Verzicht von Glyphosat auf gemeindeeigenem bzw. verpachtetem Grund

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Gemeinde verzichtet bei allen gemeindeeigenen bzw. unter seiner Bewirtschaftung stehenden Flächen auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.
  2. Die Gemeinde fügt beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindeeigene Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel ein, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet.
  3. Die Gemeinde verpflichtet vertraglich private Unternehmen, die Aufträge der Gemeinde zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, entsprechend auf einen Glyphosatverzicht. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
  4. Die Gemeinde verpflichtet seine Infrastrukturgesellschaft zum Verzicht auf Einsatz von Glyphosat.

Erklärung/Begründung:

  1. Glyphosat ist das in Deutschland und der Welt am häufigsten eingesetzte Herbizid; es wird auf 40 Prozent der deutschen Ackerflächen eingesetzt. Dazu werden mehr als 5 000 Tonnen Glyphosat jährlich ausgebracht.
  2. Glyphosat schädigt das Bodenleben, fördert krankheitserregende Pilze, beeinträchtigt die Aufnahme von Mikronährstoffen sowie die Krankheitsabwehr der Pflanzen.
    Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosat- einsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatisch Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.
  3. Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.
 

Verwandte Artikel