Der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt ersten Entwurf einer Aktualisierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes vor. Die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Das EEG 2023 verankert das Ziel, dass die inländische Stromerzeugung bereits im
Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral sein, also nahezu vollständig durch erneuer-
bare Energien erfolgen soll. - Auf dem Weg nach 2035 wird das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf
80 Prozent des Bruttostromverbrauchs, wobei dieser mit 715 TWh unterstellt wird.
Daraus folgt, dass im Jahr 2030 insgesamt rund 572 TWh in Deutschland aus er-
neuerbaren Energien bereitgestellt werden sollen. - Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, werden die Ausbaupfade und Aus-
schreibungsmengen für Wind an Land und Solar angehoben. Die technologiespezi-
fischen Mengen starten auf hohem Niveau und werden weiter ansteigend ausge-
staltet. Die Ausschreibungsmengen für Windenergie auf See werden durch die pa-
rallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) angehoben. - …
- Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsberei-
chen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nut-
zung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der
öffentlichen Sicherheit dient. - ….
Habecks Vorschlag macht Mut und beendet eine desaströse Blockade-Politik der früheren Bundesregierungen, die nicht nur 100.000nde Arbeitsplätze gekostet hat.
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