Die Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat von Straßlach-Dingharting beantragen, dass die gemeindliche Satzung zur Örtlichen Bauvorschrift aktualisiert wird, so dass technologischen Entwicklungen, demografische und klimatische Veränderungen, geändertes Mobilitätsverhalten, Artenschutz und dem zu erwartenden Klimawandel Rechnung getragen wird.
Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel, demografische und klimatische Veränderungen sowie weitreichende Entwicklungen im Bereich Mobilität, Energie und Dienstleistung betreffen all unsere Lebensbereiche. Nachdem die Örtliche Bauvorschrift vor 14 Jahren entwickelt wurde, ist es nun an der Zeit sie diesem Wandel anzupassen. Beispielhaft seien hier wenige Punkte herausgegriffen, die in eine Anpassung einfliessen sollten:
Anpassung an den Klimawandel
Der aktuelle Trend der Klimaerwärmung, lässt noch in diesem Jahrhundert eine massive Verschiebung des Klimas von Süd nach Nord erwarten. Für Berlin wird in diesem Jahrhundert das heiße und trockene Wettermuster von Nord-Spanien erwartet. Kürzlich hat der Bayerische Umweltminister eine Erwärmung um 4,8 Grad für Bayern für das Jahr 2100 prognostiziert. In seinem Buch „Die Triple-Krise“ beschreibt Prof. Settele die Konsequenzen. Die Hälfte aller Käfer, Hummeln, Schmetterlinge, Bienen, Läuse und Käfer werden z.B. ihre Habitate verlieren, wenn wir eine Erwärmung von 3,2 °C zum vorindustriellen Temperaturniveau erreichen. Das ist mit allen Konsequenzen für die Pflanzen- und Tierwelt und für die Menschen – ein höchst alarmierender Handlungsaufruf.
Die Festlegungen der Örtlichen Bauvorschrift zu den zu pflanzenden heimischen Bäumen und Sträuchern sollte z.B. die zu erwartende Klimaverschiebung berücksichtigen und Arten aufnehmen, welche dieses Klima tolerieren.
Die zu erwartenden Extremwetterereignisse wie Starkregen und Dürren empfehlen z.B. den Einbau von Regenwasserzisternen zu intensivieren.
CO2-emissionsfreie Gebäude
Etwa ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumwärme und Warmwassererzeugung in Gebäuden benötigt. Somit spielt die energieeffiziente und CO2 vermeidende Konzeption von Gebäuden im Rahmen der Klimaschutzpolitik eine wichtige Rolle. Die technischen Möglichkeiten sind vorhanden, daß ein Gebäude hohen Wohnkomfort bietet, aber keine CO2-Emissionen verursacht.
Für den Klimaschutz spielt somit die passive und aktive Nutzung von Solarenergie eine Schlüsselrolle. Eine optimale Nutzung des vollen Potentials der Sonnenenergie, soll mit der Aktualisierung der Örtlichen Bausatzung erreicht werden.
Artenschutz
Wir beobachten gerade das sechste große Artensterben auf unserer Erde. Die Örtliche Bausatzung sollte daher Empfehlungen geben, wie Artenvielfalt bewahrt werden kann. Bienen und andere Insekten sollten gefördert, Vogelschlag und Lichtverschmutzung sollten reduziert werden.
Hier kann der gesamte Antrag heruntergeladen werden.
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