Die GRÜNE-Fraktion im Gemeinderat von Straßlach-Dingharting hat in Zusammenarbeit mit der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG die kommunalen Liegenschaften bewertet und beantragen nun, eine erste Photovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung zu errichten. Der erste Schritt dazu ist, dass die Gemeinde über einen Gestattungsvertrag der Bürgerenergiegenossenschaft ermöglicht, das Dach zu nutzen. “Die Dächer in unserer Gemeinde bieten ein Potential von mehr als 130 kWp. Damit könnten wir pro Jahr die unglaubliche Menge von ca. 120.000 kWh Strom produzieren,” fasst Oliver Seth das Ergebnis der Untersuchung zusammen. Als erstes Projekt wollen nun die GRÜNEN das Dach des Bauhofs in Großdingharting angehen. In Zusammenarbeit mit einer Bürgerenergiegenossenschaft soll es Bürgern insbesondere aus der Gemeinde Straßlach-Dingharting ermöglicht werden, in das Projekt zu investieren. Eine grobe erste Kalkulation lässt hierbei eine Rendite im Bereich von 2-3% möglich erscheinen. Eine win-win-Situation für die Gemeinde, die durch einen vergünstigten Strompreis für den selbst verbrauchten Strom profitiert und diesen auf 20 Jahre fixieren kann.
Den Kommunen kommt bei der Bekämpfung des Klimawandels aufgrund ihrer Vorbildfunktion und Gestaltung optimaler Rahmenbedingungen besondere Bedeutung zu. Der Klimawandel bedroht die Bewohnbarkeit des Planeten Erde für die Menschheit. Die in die Atmosphäre ausgestossenen Klimagase müssen daher drastisch reduziert werden. Aufgrund der enorm gefallenen Preise für Photovoltaiksysteme ist es auch mit der parallel gesunkenen Einspeisevergütung insbesondere bei Eigenverbrauch des produzierten Stroms sinnvoll in Erneuerbare Energien Anlagen zu investieren. Es bietet sich für alle Beteiligte eine win-win Situation:
Die Kommune profitiert durch:
- Kein Personalaufwand/ Kosten für Planung, Projektierung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb der Bürgersolaranlage
- Einsparungen durch niedrige Stromkosten
- Strompreisdeckel über 20 Jahre und damit Unabhängigkeit von Strompreissteigerungen
- Durch Pacht der Anlage kann die EEG-Vergütung auf den Eigenverbrauch eingespart werden.
- Erhöhung der Ökostrom-Verbrauchsrate
- Mitnehmen der Bürger durch die Beteiligungsmöglichkeit
- Vorzeigeobjekte zur Begrenzung des Klimawandels
Die Bürger profitieren durch:
- Möglichkeit in Erneuerbare Energien zu investieren.
- Flexible und transparente Beteiligungsstruktur
- Beitrag zu dezentraler Energiewende und Klimaschutz
- Regionale Wertschöpfung
- Verzinsung des Investitionsbetrages mit einer Rendite im Bereich von 2 – 3.5%
- Risikostreuung über mehrere Projekte
- Stabile Erträge aus Zinsen für Nachrangdarlehen
- Ertragsabhängige Ausschüttung von Dividenden auf Geschäftsanteile
- Kostenreduktion durch günstigen Strom
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